1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Lutz Online Marketing GmbH, Hegaustraße 43, 88212 Ravensburg (nachfolgend: ANBIETER) und dem Empfänger der Leistungen (nachfolgend: KUNDE). Beide werden zusammen auch als PARTEIEN bezeichnet.
1.2 Gegenstand sind Leistungen in den Bereichen Suchmaschinenoptimierung (SEO), Online- und Performance Marketing (z.B. SEA / Google Ads / Paid Social), Lokales Marketing, Content-Erstellung, Tracking/Analytics, Workshops, Beratung, KI-/Automatisierungs- und sonstige digitale Marketing- und Kommunikationsleistungen (nachfolgend: Leistungen).
1.3 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.
1.4 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des KUNDEN finden keine Anwendung, es sei denn, der ANBIETER stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.5 Auch bei Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des KUNDEN erbringt der ANBIETER Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.
1.6 Die jeweils aktuelle Fassung der AGB gilt auch für künftige gleichartige Rechtsgeschäfte, ohne dass erneut darauf hingewiesen werden muss.
1.7 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet; alle Geschlechter sind gleichermaßen umfasst.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung von Leistungen (Website, Präsentationen, Social Media, Werbemittel) stellt kein bindendes Angebot dar.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme eines individuellen Angebots des ANBIETERS durch den KUNDEN (Textform ausreichend) oder durch fernmündliche Vereinbarung (Telefon / Video) mit anschließender Bestätigung.
2.3 Der ANBIETER kann – sofern vorab kommuniziert – Gespräche (Telefon-/Videokonferenzen) zu Dokumentations- und Qualitätssicherungszwecken aufzeichnen. Widerspricht der KUNDE, kann dies den Abschluss oder die Ausführung verzögern oder verhindern.
2.4 Der KUNDE verpflichtet sich, Zugangsdaten, interne Unterlagen, Materialien oder an ihn überlassene Tools / Links nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.
3. Leistungen
3.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung oder ergänzender schriftlicher Abstimmung (einschließlich E-Mail).
3.2 Soweit nicht ausdrücklich ein Erfolg geschuldet ist (Werkvertrag), handelt es sich um Dienstleistungen (Beratung, laufende Optimierung, Betreuung).
3.3 Der ANBIETER ist berechtigt, im Rahmen billigen Ermessens (§ 315 BGB) Ausführungsdetails zu konkretisieren, sofern das vereinbarte Ziel nicht beeinträchtigt wird.
3.4 Teilleistungen sind zulässig, wenn sie dem KUNDEN zumutbar sind.
3.5 Der ANBIETER darf zur Erfüllung Subunternehmer oder freie Mitarbeiter einsetzen.
4. Besondere Bestimmungen: SEO, Content & Social Media
4.1 Rankings, Sichtbarkeit, Traffic oder Conversions hängen von externen Faktoren (Algorithmen, Wettbewerb, Technik, Nutzerverhalten) ab; eine Garantie für bestimmte Positionen oder KPIs besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage.
4.2 SEO-Empfehlungen wirken regelmäßig nur bei vollständiger und sachgerechter Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen (Technik, Struktur, Content, Offpage).
4.3 Der KUNDE ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit (Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- oder Datenschutzrecht) von durch ihn vorgegebenen oder freigegebenen Inhalten.
4.4 Der ANBIETER kann redaktionelle, stilistische oder strukturierende Anpassungen vornehmen, soweit dies dem vereinbarten Zweck dient.
4.6 Rohfassungen oder unbearbeitete Zwischenstände sind nicht automatisch zur Veröffentlichung bestimmt.
4.7 Wird der ANBIETER ermächtigt, im Namen des KUNDEN Inhalte in Social-Media-Profilen oder anderen Plattformen zu veröffentlichen, erteilt der KUNDE hierfür eine entsprechende Vollmacht.
4.8 Freigaben sollen innerhalb der vereinbarten Reaktionsfrist (empfohlen: 3–5 Werktage) erfolgen; bleibt eine Rückmeldung aus, kann der ANBIETER nach Ankündigung mit der Umsetzung fortfahren.
5. Besondere Bestimmungen: Online- & Performance Marketing
5.1 Anzeigen (z.B. Google Ads, Meta Ads, LinkedIn, Programmatic) werden in Konten des KUNDEN oder – falls vereinbart – in vom ANBIETER verwalteten Konten geschaltet.
5.2 Mediabudgets sind – sofern nicht ausdrücklich anders geregelt – direkt vom KUNDEN an Plattformen zu entrichten.
5.3 Der KUNDE erteilt Vollmacht, Kampagnen innerhalb vereinbarter Parameter zu strukturieren, zu ändern, zu pausieren oder zu beenden.
5.4 Prognosen zu ROAS, CPA, CPL, CTR oder Conversions sind unverbindliche Szenarien und keine Garantien.
5.5 Der ANBIETER haftet nicht für Sperrungen, Policy-Änderungen oder technische Störungen der Plattformbetreiber.
5.6 Budgetanpassungen können erforderlich werden (Auktionsumfelder, Saisonalität, Preissteigerungen von Klicks/Impressionen). Der ANBIETER informiert den KUNDEN hierüber zeitnah.
6. Mitwirkungspflichten des KUNDEN
6.1 Der KUNDE stellt alle benötigten Informationen, Ansprechpartner, Zugänge (Hosting, CMS, Analytics, Tag Manager, Ads-Konten, Social Accounts), Daten, Logos, Corporate-Guidelines und ggf. erforderliche Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
6.2 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verschieben Fristen angemessen; ein Verzug des ANBIETERS tritt insoweit nicht ein.
6.3 Der KUNDE sichert zu, dass bereitgestellte Materialien frei von Rechten Dritter sind oder über entsprechende Nutzungsrechte verfügt.
6.4 Änderungen an Systemen oder Kampagnen durch den KUNDEN oder Dritte, die den Leistungsumfang beeinflussen können, sind vorab abzustimmen.
6.5 Der KUNDE gewährleistet, dass seine Systeme (z.B. Website) technisch geeignet sind (Ladezeiten, Indexierbarkeit, Tracking-Fähigkeit), um vereinbarte Maßnahmen sinnvoll umzusetzen.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1 Preise ergeben sich aus Angebot oder Rahmenvereinbarung; sie verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
7.2 Sofern nicht anders geregelt:
a) Laufende Betreuungsvergütungen (Retainer) sind monatlich im Voraus fällig.
b) Projektvergütung: 50 % bei Beauftragung, 50 % bei (vereinbartem) Abschluss oder definierter Meilensteinstruktur.
7.3 Zusatz- oder Mehrleistungen (über den vereinbarten Umfang hinaus) werden nach dem vereinbarten Stundensatz oder einer gesonderten Pauschale abgerechnet.
7.4 Zahlungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug kann der ANBIETER Verzugszinsen (§ 288 BGB), Mahnkosten und Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
7.5 Der ANBIETER kann bei mehrmonatigen Verträgen mit Vorlauf von 6 Wochen eine angemessene Anpassung der Vergütung verlangen, wenn Kostensteigerungen (Personal, Lizenzen, Infrastruktur) dies rechtfertigen. Widerspricht der KUNDE, kann der ANBIETER zum Anpassungszeitpunkt ordentlich kündigen.
7.6 Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
8. Nutzungsrechte / Geistiges Eigentum
8.1 Mit vollständiger Zahlung erhält der KUNDE ein einfaches, nicht-exklusives, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht an final übergebenen Arbeitsergebnissen (z.B. Texte, Grafiken, Strategien), soweit zur vereinbarten Nutzung erforderlich.
8.2 Weitergabe, Veräußerung oder Unterlizenzierung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des ANBIETERS, sofern nicht zwingend zur vereinbarten Zweckverwendung notwendig.
8.3 Nicht umfasst sind: interne Tools, Skripte, Templates, Frameworks, Quellcodes, Methodiken und Rohdaten – es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart.
8.4 Der ANBIETER kann generisches Know-how, anonymisierte Daten und Erfahrungswerte für andere Projekte weiterverwenden.
8.5 Drittmaterial (Stock, Open Source) unterliegt den jeweiligen Lizenzbedingungen; deren Einhaltung obliegt dem KUNDEN, sofern er das Material vorgibt oder selbst einsetzt.
9. Reporting, Tracking & Analytics
9.1 Soweit vereinbart, stellt der ANBIETER in definierten Intervallen Berichte (z.B. monatlich) über wesentliche Leistungskennzahlen zur Verfügung.
9.2 Tracking-Setups (Events, Conversions, Tagging) sind abhängig von Browserrestriktionen, Consent-Einstellungen, Adblockern und Plattformänderungen; eine vollständige Datenerfassung kann nicht garantiert werden.
9.3 Der KUNDE ist für rechtssichere Einholung und Dokumentation von Einwilligungen (Consent-Banner, Cookie-Management) sowie korrekte Datenschutzhinweise verantwortlich.
9.4 Manipulationen oder eigenmächtige Änderungen an Tracking-Konfigurationen durch den KUNDEN können Auswertungen verfälschen; daraus resultierende Nachteile fallen nicht in die Verantwortung des ANBIETERS.
10. Laufzeit und Kündigung
10.1 Laufende Verträge haben – sofern nicht anders vereinbart – eine Mindestlaufzeit von 1 Monat und verlängern sich jeweils um 1 Monat, wenn nicht mit einer Frist von 2 Wochen zum Laufzeitende gekündigt wird.
10.2 Ordentliche Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend, sofern eindeutig zuordenbar).
10.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
a) Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen,
b) schwerwiegender Pflichtverletzung (z.B. unbefugte Weitergabe vertraulicher Informationen),
c) strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit.
10.4 Bei vorzeitiger Beendigung durch den KUNDEN ohne wichtigen Grund bleiben bis dahin angefallene Ansprüche und bereits fällige Vergütungen geschuldet; ersparte Aufwendungen werden angerechnet, soweit gesetzlich erforderlich.
11. Gewährleistung (Werkleistungen)
11.1 Für werkvertragliche Bestandteile (z.B. konkret definierter Content, abgegrenzte technische Implementierung) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit folgender Modifikation: Offensichtliche Mängel sind binnen 10 Werktagen nach Ablieferung schriftlich zu rügen.
11.2 Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Schlägt diese fehl, kann der KUNDE mindern oder vom betroffenen Teil zurücktreten (bei erheblichen Mängeln).
11.3 Dienstvertragliche Elemente (fortlaufende Beratung, Optimierung) unterliegen keiner Gewährleistung im Sinne eines konkreten Erfolgs.
12. Haftung
12.1 Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der ANBIETER nur für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden (regelmäßig maximal die Nettovergütung der letzten 6 Monate vor Schadenseintritt).
12.3 Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder Datenverluste (bei fehlenden Sicherungen durch den KUNDEN) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12.4 Zwingende gesetzliche Haftungen (z.B. Produkthaftungsgesetz) bleiben unberührt.
12.5 Der ANBIETER haftet nicht für Entscheidungen, Änderungen oder Sperrungen externer Plattformen, proaktive Algorithmus-Updates oder rechtliche Risiken aus durch den KUNDEN angelegten Inhalten oder Werbemitteln.
12.6 Force-Majeure-Ereignisse (Netzwerkausfälle, behördliche Eingriffe, Streik, höhere Gewalt) schließen eine Haftung für Verzögerungen aus.
13. Datenschutz und Vertraulichkeit
13.1 Beide PARTEIEN wahren Vertraulichkeit über nicht öffentlich bekannte Informationen (Geschäftsgeheimnisse, Strategien, Kalkulationen).
13.2 Eine Offenlegung an Berater (Steuer-/Rechtsberatung) oder gesetzlich Verpflichtete ist zulässig, sofern diese zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
13.3 Soweit erforderlich, schließen die PARTEIEN einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO).
13.4 Der KUNDE ist verantwortlich für rechtmäßige Erhebung und Verarbeitung von Nutzerdaten in seinen Systemen.
13.5 Vertraulichkeitsverpflichtungen wirken über das Vertragsende hinaus für 3 Jahre, sofern nicht zwingende gesetzliche Fristen längere Geltung vorsehen.
14. Referenzen und Eigenwerbung
14.1 Der ANBIETER darf den KUNDEN (Name, Logo, Branchenbezeichnung) als Referenz nennen, sofern der KUNDE dem nicht bei Vertragsschluss ausdrücklich widerspricht.
14.2 Vertrauliche oder strategisch sensible Inhalte werden nicht veröffentlicht.
14.3 Case Studies oder detailliertere Darstellungen bedürfen gesonderter Zustimmung.
15. Abtretung / Rechteübertragung
15.1 Der KUNDE darf Ansprüche aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des ANBIETERS abtreten. § 354a HGB bleibt unberührt.
15.2 Der ANBIETER kann Forderungen zu Finanzierungszwecken (Factoring) übertragen, sofern berechtigte Interessen des KUNDEN nicht beeinträchtigt werden.
16. Höhere Gewalt
16.1 Ereignisse außerhalb der Kontrolle des ANBIETERS (höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, umfassende Infrastrukturausfälle, Epidemien, großflächige Plattformstörungen) suspendieren Leistungspflichten für die Dauer der Störung plus angemessene Wiederanlaufzeit.
16.2 Dauert die Störung länger als 60 Tage an, können beide PARTEIEN hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten.
16.3 Bereits erbrachte Teilleistungen sind anteilig zu vergüten.
17. Salvatorische Klausel
17.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
17.2 Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
18.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
18.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des ANBIETERS.
18.3 Vertragssprache ist Deutsch.
19. Schlussbestimmungen / Form
19.1 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform, sofern nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.
19.2 Ein Verzicht auf die Geltendmachung einzelner Rechte gilt nicht als genereller Verzicht.
19.3 Individuelle Abreden (z.B. Leistungsbeschreibung, Angebot) gehen diesen AGB im Kollisionsfall vor.